Als Unternehmer haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden, u.a. nach DGUV-Vorschrift 1 und ArbSchG, die den Schutz vor Gefahren einschließt. Eine der wichtigsten Maßnahme dabei ist die Erstellung von Betriebsanweisungen. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Maschinen - also beispielsweise für Gabelstapler und Krananlagen - behilflich!
Betriebsanweisungen sind nach DGUV / ArbSchG vorgeschrieben und müssen entsprechend im Betrieb bekanntgemacht und ausgehängt werden.
Betriebsanweisungen sind schriftlich zu erstellende Anweisungen an die entsprechenden Mitarbeitenden im Betrieb - und das u.a. in verständlicher Sprache. Sie enthalten wichtige Informationen über Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen bei der Arbeit.
Was können wir Ihnen hierzu anbieten?
Sprechen Sie uns bitte direkt an! Wir helfen Ihnen gerne weiter...